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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Fußballschule am Meer.
Anmeldung:
Mit Eingang des Anmeldeformulars ist ein Platz in einer der von Fußballschule am Meer. angebotenen Schulen und deren Kurse reserviert. Bei limitierter Platzvergabe kann es aber sein, dass eine Absage erteilt werden muss. Sie erhalten hierzu eine separate Mitteilung.
Buchungs- und Zahlungsmodalitäten:
Sie erhalten von uns eine Teilnahmebestätigung. Mit Absendung dieser Teilnahmebestätigung wird ein Vertrag zwischen beiden Parteien geschlossen.
Für die Fußballschule am Meer wird ein Lastschriftverfahren der Teilnahmegebühren von Ihrem Konto Anwendung finden. Bitte geben Sie uns Ihre Bankdaten und Einwilligung zum Lastschriftverfahren separat herein. Sollten die Beiträge nicht eingezogen werden können, behält sich FAM das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Buchungs- und Zahlungsmodalitäten sind Ausnahmefälle und nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich. Wird die Mindestanzahl für einen Kürs nicht 10 Tage vor Beginn derselben erreicht, sind wir berechtigt, von unserem Angebot zurückzutreten.
Versicherungen:
Verletzungen und Erkrankungen sind durch die Kranken- bzw. Unfallversicherung des Erziehungsberechtigten abzusichern. Für etwaige Haftpflichtschäden wurde eine Versicherung durch die Fußballschule am Meer abgeschlossen.
Rücktrittsklausel:
Nach Eingang des Anmeldeformulars können Sie die Teilnahme und den damit verbundenen Vertrag innerhalb 8 Tagen schriftlich widerrufen. Ansonsten gilt der Vertrag für mindestens 3 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils ein Vierteljahr, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Nach erfolgter Kündigung und Abmeldung des Kindes erlöschen jegliche Ansprüche gegenüber den Veranstaltern.
Datenweitergabe:
Mit Unterzeichnung ihres Anmeldeformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass etwaiges Bildmaterial, welches im Rahmen der Schulen oder Kurse erstellt wird, von Fußballschule am Meer verwendet werden darf.
Die Erziehungsberechtigten versichern durch die Anmeldung, dass ihr Kind gesund und aus ärztlicher Sicht voll belastbar ist. Bei groben Verstößen und Auffälligkeiten des Kindes werden die Eltern benachrichtigt. Im Falle der Wiederholung kann das Kind ohne Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Änderungen vorbehalten! |